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Änderungen der Pflegeleistungen

Ab 1. Januar 2022 gibt es einige ÄnDerungen bei der Pflege

 

Ab 1. Januar erhöhen sich die  monatlichen Pflegesachleistungen:

  • Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro;
  • Pflegegrad 3: bis zu 1363 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1693 Euro;
  • Pflegegrad 5: bis zu 2095 Euro.

Es gibt pro Kalenderjahr mehr Geld für die Kurzzeitpflege, und zwar bis zu 1774 Euro. Bei einer gibt Aufstockung durch Geld für die Verhinderungspflege gibt es bis zu 3386 Euro.

Leider werden Pflegegeld und Entlastungsbetrag nicht erhöht. Auch eine automatische Steigerung der Leistungen wurde nicht vereinbart.

Menschen, die in Pflegeheimen leben, bekommen einen Zuschlag zu den Pflegekosten: Fünf Prozent Zuschlag für Menschen, die bis zu zwölf Monate Leistungen der vollstationären Pflege bekommen; 25 Prozent bei mehr als zwölf Monaten stationärer Pflege; 45 Prozent bei mehr als 24 Monaten und 70 Prozent bei mehr als 36 Monaten stationärer Pflege.

Wichtig zu wissen: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen auch in Zukunft weiterhin aus eigener Tasche bezahlt werden.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich für Menschen ohne Kinder.

Die Verhinderungspflege darf auch weiterhin stundenweise genutzt werden. Das sollte geändert werden, aber der massive Protest einiger Verbände (Lebenshilfe, VdK,…) hat dies verhindert.