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Pflegereform: Verbesserung für pflegende Eltern behinderter Kinder

Pflegereform: Verbesserung für pflegende Eltern behinderter Kinder

 

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Der Bundestag hat am 26. Mai 2023 das Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Danach kommt die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag nun doch stufenweise zurück ins Gesetz.

Der nun wieder in das Gesetz aufgenommene Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verbessert die Entlastung von Eltern behinderter Kinder, weil er flexibel einsetzbar und insbesondere nicht daran gebunden ist, dass das Kind in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege versorgt wird. Passende Kurzzeitpflegeangebote für Kinder mit Behinderung sind nämlich leider absolute Mangelware.

Allgemein eingeführt werden soll der Gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3539 Euro nun zum 1. Juli 2025. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder und junger Erwachsener (bis zum 25. Lebensjahr)  mit Pflegegrad 4 und 5 steht das Entlastungsbudget sogar schon früher, nämlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung. Es beläuft sich aber zunächst nur auf 3386 Euro.

Außerdem wird zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für alle Pflegebedürftigen um 5 % angehoben und steigt ein Jahr später nochmals um 4,5 % an.