Verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger auch per Videokonferenz möglich
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat der Gesetzgeber Maßnahmen verabschiedet, die Pflegende und Pflegbedürftige während der Dauer der Pandemie entlasten und schützen sollen.
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält und ausschließlich das Pflegegeld nutzt, ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, muss halb- bzw. vierteljährlich eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen.