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Änderungen bei der Pflegeversicherung ab 2026

Welche Änderungen gibt es bei der Pflegeversicherung ab 01.01.2026?

 

Ab dem 01.01.2026 ist beabsichtigt, die Pflege einfacher zu machen – mit weniger Bürokratie und somit auch mehr Zeit für die Menschen.

Das Pflegegeld ist länger gesichert
Wenn eine Pflegeperson oder die gepflegte Person im Krankenhaus oder in Reha ist, wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen weitergezahlt

Weniger Pflicht-Termine bei hohem Pflegegrad
Bei Pflegegrad 4 und 5 können weiterhin vier Beratungsbesuche im Jahr in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch können allerdings auch nur noch zwei Beratungsbesuche im Jahr durchgeführt werden

Pflegekräfte dürfen mehr entscheiden
Pflegefachpersonen dürfen künftig mehr Aufgaben selbst übernehmen. Das spart Zeit und vermeidet unnötige Arzttermine

Digitale Pflege wird einfacher
Pflege-Apps und digitale Hilfen werden in Zukunft besser unterstützt

Neue Fristen bei der Beantragung von Verhinderungspflege

Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Anträge für Verhinderungspflege zeitnah eingereicht werden. Die Frist verkürzt sich, sodass die Kosten nur bis Ende des Folgejahres eingereicht und erstattet werden können. Also wenn Sie im Jahr 2025 Verhinderungspflege genutzt haben, müssen Sie den Antrag bis spätestens 31.12.2026 einreichen. Bisher war das immer bis zu vier Jahre rückwirkend möglich

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Bereits seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 dürfen pflegebedürftige Personen beide Pflegeformen frei nach Bedarf nutzen, wodurch die Nutzung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler wird.

Das gemeinsame Jahresbudget liegt bei 3.539 Euro. Auch die unterschiedlichen Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden angeglichen. Die häusliche Pflege muss zum Beispiel nicht mehr seit mindestens sechs Monat stattfinden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Es reicht die Feststellung eines Pflegegrades.

Das gemeinsame Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro gilt dann auch für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Dieses Budget war bisher etwas geringer.