Schaubach.
Immer da –
Immer nah.
Unsere Leistungen
Beratungsbesuche
Die Beratungsbesuche / Beratungseinsätze / Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind Kernbereich unserer Leistungen für Sie. Wenn Sie Pflegegeld beziehen und für die häusliche Pflege keine Hilfe von z.B. einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. Die Pflegeberatung Schaubach ist anerkannte Beratungsstelle für alle Pflegekassen.
Wie oft ein Beratungsbesuch erfolgen muss, ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad | Besuche pro Jahr | Anmerkungen |
---|---|---|
1 | 2 | Freiwillig jeweils im Zeitraum: 01.01 – 30.06., sowie 01.07. – 31.12. Hier besteht keine Verpflichtung den Beratungsbesuch nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben allerdings Anspruch darauf diesen zweimal im Jahr kostenfrei in Anspruch zu nehmen. |
2 | 2 | Verpflichtend jeweils im Zeitraum: 01.01 – 30.06., sowie 01.07. – 31.12. |
3 | 2 | Verpflichtend jeweils im Zeitraum: 01.01 – 30.06., sowie 01.07. – 31.12. |
4 | 4 | Verpflichtend jeweils im Zeitraum: 01.01 – 31.03., sowie 01.04. – 30.06., sowie 01.07. – 30.09., sowie 01.10. – 31.12. |
5 | 4 | Verpflichtend jeweils im Zeitraum: 01.01 – 31.03., sowie 01.04. – 30.06., sowie 01.07. – 30.09., sowie 01.10. – 31.12. |
Die Kosten für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden von der Pflegekasse getragen.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, besteht keine Verpflichtung eines Beratungsbesuchs. Dennoch haben Sie einen Anspruch darauf diesen zweimal pro Jahr kostenfrei durchführen zu lassen. Damit Sie in Zukunft keine Frist mehr verpassen, melden wir uns unverbindlich vorab bei Ihnen für die Vereinbarung der folgenden Beratungsbesuche gemäß ihres gültigen Pflegegrades.*
Sie erreichen uns zur Terminvereinbarung via E-Mail und Telefon.
Falls Sie uns nicht persönlich erreichen, melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktages bei Ihnen zurück. Termine können meist sehr kurzfristig wahrgenommen werden.
Ablauf des Beratungsbesuchs
Vorab erfassen wir Ihre Daten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift und Kontaktdaten
- Pflegekasse inkl. Versicherungsnummer
- Pflegegrad
- Bei Beihilfeberechtigung: Name und Anschrift der Beihilfestelle
Wo findet der Besuch statt:
Der Besuch findet bei Ihnen zu Hause statt.
Wer:
Ein*e Pflegeberater*in der Pflegeberatung Schaubach, siehe Über uns.
Dauer:
ca. 45 Minuten
Nach dem Termin:
Nach dem Termin melden wir den Besuch fristgerecht bei Ihrer Pflegekasse. Es entsteht für Sie kein bürokratischer Aufwand.
Der Beratungsbesuch wird auf einem standardisierten 3-seitigem Formular dokumentiert.
* unverbindlicher Service ohne Gewähr
Private Pflegeberatung
Gerne beraten wir Sie in allen Bereichen rund um das Thema Pflege und unterstützen beim Stellen von Anträgen und Widersprüchen. Uns ist wichtig Ihre individuelle Pflegesituation zu berücksichtigen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu erarbeiten.
Wir beraten Sie persönlich oder telefonisch nach vorheriger Terminvereinbarung.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Bitte teilen Sie uns in diesem Zuge den Hintergrund der benötigten Beratung, den Pflegegrad (falls vorhanden) sowie Ihre Kontaktdaten mit.
Kosten nach Terminvereinbarung:
- Telefonische Beratung ab 30 €
- Persönliche Beratung ab 75 €
- Pflegegrad (Neuanträge, Hochstufung, Widerspruch)
- Hilfsmittel (Beantragung, Kostenübernahme)
- Kostenübernahme Leistungen SGB XI (Bereich Grundpflege)
- Kostenübernahme Leistungen SGB V (Bereich Behandlungspflege)
- Kostenübernahme Wohnraumanpassung (4000€ Pauschale der Pflegekasse)
Unsere Benefits
Individuelle Beratung
Persönlicher Ansprechpartner
Diskretion
Detaillierte Leistungsübersicht
Hilfestellungen bei Anträgen